Shyster – lichtscheu

Das Wort „shyster“ lässt im ersten Augenblick an einen verhärmten Jüngling denken, der bei einem Tanzvergnügen elegant die Wand verziert, bedeutet aber in Realität etwas vollkommen Anderes. Ein „shyster“ ist ein abwertender Begriff für Rechtsanwalt, was in etwa dem deutschen „Winkeladvokaten“ entspricht.

Der Ursprung kommt von der Tatsache, dass diese Subspezies der Juristen, manchmal sehr scheu werden kann. (shy = scheu)

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